Haben Sie vor kurzem eine Immobilie erworben und wünschen sich eine individuelle Ausstattung?
Meist ist das beim Schlüsselfertigbau kein Problem, denn in der Regel wird Ihnen die Möglichkeit Sonderwünsche zu äußern, beim Erwerb ihres Eigenheims vom Bauträger eingeräumt. Das bedeutet, Sie können abweichend von der Standardausstattung zusätzliche Wünsche äußern.
Nun, was beinhaltet denn alles ein Sonderwunsch?
Sonderwünsche sind grundsätzlich Abweichungen von der vorgegebenen Standardausstattung. Beispiele hierfür sind Veränderungen im Grundriss oder von Materialien, Bodenbelägen, Wandbelägen sowie Ausstattungselemente wie Waschbecken, Dusche, Badewanne oder Armaturen.
Jedoch Vorsicht: Betrifft Ihr Wunsch Gemeinschaftseigentum, muss geprüft werden, ob die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan solch eine Änderung erlauben. Bei einem Ausschluss der Änderung durch die Teilungserklärung, kann die Eigentümergemeinschaft (auch noch Jahre nach der Äußerung) eine Beseitigung verlangen. Eine Grundrissänderung, die eine tragende Wand betrifft, könnte beispielsweise schon unter eine solche Prüfung fallen. Extern angebrachte Jalousien oder abweichende Fensterarten verändern das Erscheinungsbild des Gebäudes - auch hier muss neben der technischen und rechtlichen Klärung, die Eigentümergemeinschaft in den Entscheidungsprozess involviert werden.
Ebenso wichtig, ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Wunsch äußern. Während oder gegen Ende der Bauausführung kann es sein, dass manche Wünsche nicht mehr oder nur noch eingeschränkt berücksichtigt werden. Je später der Sonderwunsch geäußert wird, desto wahrscheinlicher ist eine Behinderung des weiteren Bauablaufes und desto höher werden die Kosten der Umsetzung, falls diese überhaupt noch möglich ist.
Jeder Wunsch, der von der Standardausstattung abweicht, ist zudem in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden, die stark mit der Komplexität Ihres Änderungswunsches zusammenhängen. In die anschließende Angebotserstellung für den Wohnungskäufer fließen dabei mehrere Faktoren mit ein: Wie viele Gewerke sind an der Ausführung beteiligt? Welche Materialkosten fallen durch eine Umsetzung an? Müssen bestehende bauliche Ausführungen verändert werden?
Wie ist der genaue Ablauf bei einem Sonderwunsch?
Der Prozess sieht wie folgt aus: Sie äußern Ihren Wunsch bei ihrem Bauträger bzw. Ansprechpartner mit einer detaillierten Beschreibung und beigefügten Skizzen etc. Anschließend wird die Änderung bezüglich der Machbarkeit geprüft. Bei Bedarf müssen hierfür bereits Fachplaner oder Nachunternehmer zu Rate gezogen werden. Dabei müssen technische und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt werden. Ist die Umsetzung des Sonderwunsches möglich, erhalten Sie ein Angebot mit den entsprechenden Positionen zu Material und Aufwand. Sie haben nun die Möglichkeit das Angebot abzulehnen oder durch Unterzeichnen die Ausführung rechtskräftig in Auftrag zu geben. Anschließend werden die benötigten Gewerke vom bauausführenden Unternehmen über den Änderungswunsch informiert, beauftragt und Ihr Wunsch wird umgesetzt.
Die Abnahme der von Ihnen zusätzlich geäußerten Leistungen erfolgt entweder zusammen mit der Wohnungsübergabe oder bereits zu einem vorher vereinbarten Termin. Dabei wird die Ausführung auf eine mangelfreie Umsetzung überprüft. Falls Sie nicht selbst fachkundig auf diesem Gebiet sind, können Sie sich bei der Abnahme von einem Sachverständigen beraten lassen.