Baudokumentation leicht gemacht!
Missverständnisse vermeiden
Bei Planstack sind alle Informationen an einem Ort - so lassen sich Missverständnisse ganz einfach vermeiden.
Immer auf der sicheren Seite
Der Zeitpunkt und der Inhalt von Absprachen sind bei Rechtsstreitigkeiten oftmals der entscheidende Faktor. In Planstack ganz automatisch für Sie dokumentiert.
In Ihren Alltag integrierbar
Ohne Mehraufwand passt sich Planstack Ihrem Alltag an und unterstützt Sie vor, während und nach der Bauphase immer in Gewährleistungsfragen.
Wie Ihre Ordner, nur besser
Die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Bauarbeiten ist sowohl während, als auch mit Beginn der Gewährleistungsphase ein wichtiger Baustein eines Bauprojektes. Dazu werden Abläufe und Aktivitäten während des Projekts an unterschiedlichen Stellen jederzeit abrufbar für Sie zusammengestellt.
Halten Sie alle Fäden in der Hand
Es gibt Streitigkeiten, wann Dokumente einem Projektpartner zur Verfügung gestellt wurden oder was mit dem Kunden vereinbart wurde? Da in Planstack diese Informationen alle automatisch miterfasst werden, ist es leicht nachzuvollziehen, wann was im Bauprojekt passiert ist. Egal wann, egal wo.
Gewährleistungsmanagement im Bau digital
Nicht selten gibt es in der laufenden Gewährleistungsphase noch auftretende Mängel. Mit Planstack können Sie dabei nicht nur das Ablaufen der einzelnen Gewerkefristen dokumentieren, sondern auch aktiv mit Kunden und Projektpartnern an der Beseitigung arbeiten. Das spart Zeit und Nerven.
FAQ zur Projektplanung
Unter Gewährleistungsmanagement versteht sich eine Dienstleistung, die einerseits die vertraglichen Ansprüche des Auftragsgebers sichert und andererseits die vollumfängliche Mängelbeseitigung vor Ablauf des Gewährleistungszeitraums garantiert. Gewissenhaftes Gewährleistungsmanagement ist essentiell um den Gebäudewert zu erhalten.
Dank Planstack müssen Sie sich keine Sorge um anfallende Gewährleistungsansprüche machen, da Ihnen alle relevanten Informationen jederzeit zur Verfügung stehen. Sie haben nicht nur alle Termine und Fristen im Blick, Sie sparen sich das stundenlange stöbern im Archiv oder Ordner mit unserer intelligenten Such- und Filterfunktion.
Mit Wohnungs- oder Hausübergabe beginnt auch die Gewährleistungsphase. Diese kann je nach zugrundeliegender gesetzlicher Regelung im Bauvertrag entweder 4 Jahre (bei Bau nach VOB) oder 5 Jahre (bei BGB als Grundlage) betragen. In diesem Zeitraum kann der Auftraggeber einen Mangel geltend machen, ist dafür aber in der Beweispflicht.